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Was ist Naturkosmetik?
Die Richtlinie des BDIH beschreibt Standards für Naturkosmetikprodukte, die sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe wird darauf geachtet, dass die Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt werden. Eingriffe durch Genmanipulation in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden abgelehnt. Die Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Präparaten soll schonend und mit wenigen chemischen Prozessen erfolgen. Verpackungen sollen sparsam und umweltverträglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überlegenheit, vor allem wenn sie aus kontrolliert-biologischem Anbau oder anderweitig verantwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen. Außerdem handelt es sich bei den natürlichen Substanzen durchweg um Rohstoffe, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben, sodass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotenzial vorliegt. Auch die Forderung nach durchschaubaren Produktions- und Sozialzusammenhängen wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem Pflanzenreich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs. Dazu kommt eine eng begrenzte Auswahl technischer Erzeugnisse, auf die wegen heutiger Verbrauchererwartungen nicht völlig verzichtet werden kann, da sie mit reinen Naturerzeugnissen unerfüllbar sind.
1. Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung von Qualität und Verfügbarkeit oder aus kontrolliert-biologischer Wildsammlung.
2. Tierschutz
Tierversuche und Endprodukte: Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben. Tierversuche und Rohstoffe: Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind. Tierische Rohstoffe: Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z. B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze (z. B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z. B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5.
4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz
Für die Herstellung von Naturkosmetika können Bestandteile verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kondensationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:
· Fette, Öle und Wachse
· Lecithine
· Lanolin
· Mono-, Oligo- und Polysaccharide,
· Proteine und Lipoproteine. Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die Entwicklung und Herstellung von „ Kontrollierter Natur-Kosmetik.“
· organisch-synthetische Farbstoffe,
· synthetische Duftstoffe,
· ethoxilierte Rohstoffe,
· Silikone,
· Paraffine und andere Erdölprodukte,
Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist die ISO Norm 9235.
6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen:
· Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester,
· Salicylsäure und ihre Salze,
· Sorbinsäure und ihre Salze,
· Benzylalkohol.
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: „Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]“ erforderlich.
7. Keine radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.
8. Kontrolle
Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert. Transparenz bei der Herstellung mit durchschaubaren Verfahren und konsequente Verbraucheraufklärung.
9. Weitere Zielsetzungen
Aktiver Einsatz gegen Genmanipulation: Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologische Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.
Ökologische Verträglichkeit: Ausschließlich natürliche Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO (EG-Verordnung über den ökologischen Landbau). Umweltschonende Herstellverfahren. Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte, sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige Verpackungen, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, soziale Verträglichkeit, Rohstoffe aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten, Gebrauch und Entsorgung, Kollegiales Miteinander. (Quelle: BDHI)