Naturkosmetik

Was ist Naturkosmetik?

 

Die Richtlinie des BDIH beschreibt Standards für Natur­kosmetikprodukte, die sich auf die Gewinnung bzw. Erzeu­gung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe wird darauf geachtet, dass die Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die Belange des Tier- und Artenschutzes beson­ders berücksichtigt werden. Eingriffe durch Genmanipula­tion in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden abge­lehnt. Die Umwandlung der Roh­stoffe zu kosmetischen Präpa­raten soll schonend und mit wenigen chemischen Prozes­sen erfolgen. Verpackungen sol­len sparsam und umweltver­träglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überle­genheit, vor allem wenn sie aus kontrolliert-biologischem Anbau oder anderweitig ver­antwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen. Außerdem handelt es sich bei den natürlichen Sub­stanzen durchweg um Roh­stoffe, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben, sodass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotenzial vorliegt. Auch die Forderung nach durchschaubaren Pro­duktions- und Sozialzusam­menhängen wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem Pflanzenreich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs. Dazu kommt eine eng begrenzte Aus­wahl technischer Erzeugnisse, auf die wegen heutiger Ver­brauchererwartungen nicht völlig verzichtet werden kann, da sie mit reinen Naturer­zeugnissen unerfüllbar sind.

 

 

1. Pflanzliche Rohstoffe

 

Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berück­sichtigung von Qualität und Verfügbarkeit oder aus kontrolliert-biologischer Wildsammlung.

 

2. Tierschutz

 

Tierversuche und Endproduk­te: Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte wer­den Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben. Tierversuche und Rohstoffe: Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit die­sen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind. Tierische Rohstoffe: Der Ein­satz von Rohstoffen toter Wir­beltiere (z. B. Walrat, Schild­krötenöl, Nerzöl, Murmeltier­fett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

 

3. Mineralische Rohstoffe

 

Der Einsatz anorganischer Salze (z. B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z. B. Natriumchlorid) ist grundsätz­lich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5.

 

4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz

 

Für die Herstellung von Naturkosmetika können Bestandtei­le verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kon­densationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen wer­den:

 

·         Fette, Öle und Wachse

·         Lecithine

·         Lanolin

·         Mono-, Oligo- und Polysac­charide,

·         Proteine und Lipoproteine. Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die Entwicklung und Her­stellung von „ Kontrollierter Natur-Kosmetik.“

 

 

 5. Bewusster Verzicht auf:

 

·         organisch-synthetische Farbstoffe,

·         synthetische Duftstoffe,

·         ethoxilierte Rohstoffe,

·         Silikone,

·         Paraffine und andere Erdöl­produkte,

 

Zulassungskriterium für natür­liche Riechstoffe ist die  ISO Norm 9235.

 

 

6. Konservierung

 

Zur mikrobiologischen Sicher­heit der Produkte werden, neben natürlichen Konservie­rungssystemen, nur bestimm­te naturidentische Konservie­rungsmittel zugelassen:

·         Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester,

·         Salicylsäure und ihre Salze,

·         Sorbinsäure und ihre Salze,

·         Benzylalkohol.

 

Beim Einsatz dieser Konser­vierungsstoffe ist der Zusatz: „Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]“ erfor­derlich.

 

 

7. Keine radioaktive Bestrahlung

 

Eine Entkeimung von organi­schen Rohstoffen und kosme­tischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.

 

8. Kontrolle

 

Die Überprüfung der Einhal­tung oben aufgeführter Krite­rien wird durch ein unabhän­giges Prüfinstitut gewährlei­stet. Die Einhaltung der Krite­rien wird durch das verbands­eigene Prüfzeichen dokumen­tiert. Transparenz bei der Herstel­lung mit durchschaubaren Ver­fahren und konsequente Verbraucheraufklärung.

 

 

9. Weitere Zielsetzungen

 

Aktiver Einsatz gegen Genma­nipulation: Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstrit­ten und ökologisch nicht ver­tretbar ist, wird der biologische Anbau unterstützt und ein akti­ver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.  

 

Ökologische Verträglich­keit: Ausschließlich natürliche    Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO (EG-Verordnung über den ökologischen Landbau). Umweltschonende Herstellverfahren. Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigpro­dukte, sparsame, umweltverträg­liche und recyclingfähige Verpackungen, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen,  soziale Verträglichkeit, Rohstoffe aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten, Gebrauch und Entsorgung, Kollegiales Miteinander.          (Quelle: BDHI)

 

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